Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für meine Gewichtsdecke?

Wie bereits erwähnt, erfüllen Gewichtsdecken einen gesundheitlichen Zweck und können beispielsweise bei Angst- oder Schlafstörungen helfen. Somit kann durchaus eine Verbindung hergestellt werden: Gewichtsdecke – Krankenkasse. Alles rund um diese Thematik klären wir im nachfolgenden Text auf.


Möglichkeiten der Finanzierung

Bis dato finden sich Gewichtsdecken nicht in den Katalogen der Krankenkassen wieder, wodurch es in der Regel keinen Anspruch auf Zuschüsse gibt. Dennoch kann sich eine Anfrage bei der eigenen Krankenkasse lohnen! Teilweise übernehmen Krankenkassen in speziellen Fällen zumindest zu einem gewissen Prozentsatz die Kosten des Kaufes. Eine Empfehlung durch den Arzt oder Therapeuten kann sich hierbei durchaus als Hilfreich erweisen. Sprich hierzu am besten Einmal mit deinem behandelnden Arzt oder Therapeuten.

Besonders Menschen, die unter Schlafstörungen, Autismus oder anderen schweren Störungen leiden, haben durchaus gute Chancen die Verbindung Gewichtsdecke Krankenkasse herzustellen. Hierbei lohnt es sich einen Spezialisten bzw. einen Facharzt zu kontaktieren. Dieser ist in der Lage die Notwendigkeit der Nutzung einer Gewichtsdecke fachlich und kompetent erläutern zu können. Der Gewichtsdecken Test auf unserer Startseite kann dir dabei helfen, die perfekte Therapiedecke für dich zu finden.


Alternative Absetzung über die Steuer

Sollte die Anfrage von der Krankenkasse abgehlehnt werden, gibt es noch die Möglichkeit die Kosten für Heil- und Hilfsmittel über die Steuer als „außergewöhnliche Belastung“ abzusetzen. Dabei gilt es jedoch einige Einzelheiten zu beachten. Voraussetzung ist die Überschreitung der zumutbaren Belastung. Diese hängt vom eigenen Einkommen, der Anzahl der Kinder und dem Familienstand ab.

Ebenso wie bei der Krankenkasse ist auch hierbei eine Empfehlung des Arztes sinnvoll, um die Notwendigkeit des Kaufes zu belegen. Die Aufwände für die Gewichtsdecke werden in der Einkommenssteuererklärung inklusive der entsprechenden Belege des Kaufes und der ärztlichen Bescheinigung eingereicht. Für Einzelheiten empfiehlt es sich einen Steuerberater aufzusuchen.


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